Strafrecht

Ein Strafverfahren ist für den Beschuldigten immer eine erhebliche Belastung. Niemand ist davor geschützt, Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens zu werden, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt zu bekommen oder gar verhaftet zu werden. Ermittlungsmethoden wie beispielsweise die Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Ihrer Geschäftsräume stellen einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre dar. Als Beschuldigter haben Sie die verschiedensten Rechte, die Sie kennen und in Anspruch nehmen sollten.

 

Jeder im Strafrecht erfahrene Rechtsanwalt wird Ihnen empfehlen, gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht keine Aussage ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Verteidiger zu machen. Es besteht für Sie als Beschuldigter keine Verpflichtung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden inhaltliche Angaben zu tätigen.

 

Wichtig zu wissen: Ein Schweigen stellt kein Schuldeingeständnis dar. Ihr Schweigen darf weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht negativ bewertet werden. Eine von Ihnen aber irrtümlich abgegebene Erklärung wird, auch nach entsprechender Korrektur, später voraussichtlich nachteilig ausgelegt werden.

 

Sie haben das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwaltes als Verteidiger zu bedienen. Dem Rechtsanwalt steht unter den Voraussetzungen des § 147 StPO ein umfassendes Recht auf Akteneinsicht zu. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird Ihnen raten, gegebenenfalls eine Einlassung erst nach umfassender Überprüfung des Akteninhalts abzugeben.

 

Auch wenn Sie der Ansicht sind, der gegen Sie erhobene Tatvorwurf sei nicht gerechtfertigt - als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Verfahren empfiehlt es sich immer, sich vorab von einem kompetenten Strafverteidiger beraten zu lassen. Rechtsanwalt Johannes Siegmund ist Fachanwalt für Strafrecht und tritt bundesweit als Strafverteidiger auf. Gerade bei Durchsuchungen, Haftsachen oder anderen Zwangsmaßnahmen jeder Art ist es wichtig, sich frühzeitig an einen Anwalt seines Vertrauens zu wenden.