Verkehrsrecht

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen durch den Unfall entstandene Kosten vollumfänglich ersetzen. Dazu zählen natürlich auch die durch den Verkehrsunfall entstehenden Rechtsanwaltskosten. Überlassen Sie die Schadensab-wicklung keinesfalls der gegnerischen Haftpflichtver-sicherung. Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird durch die Vermittlung von Abschleppunternehmern, Werkstätten, Mietwagenfirmen oder Sachverständigen versuchen, möglichst früh Einfluss auf den Schadensbehebungsprozess zu nehmen. Dies gilt sowohl bei Verkehrsunfällen mit klarer Haftungslage wie auch bei Unfällen mit streitiger Rechtslage. Als Geschädigter haben sie jedoch Rechte, auf die Sie nicht verzichten sollten.

Übernehmen Sie die Schadensabwicklung nicht selbst. Viele Unfallgeschädigte sind - gerade bei klarer Haftung des Unfallgegners - der Ansicht, dass anwaltliche Hilfe unnötig sei. Gerade bei nicht anwaltlich vertretenen Unfallopfern wird gerne versucht, die Regulierung des Schadens in die Länge zu ziehen, wenngleich die Haftungslage eindeutig ist. Für den Rechtslaien ist es schwierig, sämtliche Schadensersatzpositionen zu erkennen und diese dann auch konsequent und in voller Höhe durchzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass anwaltlich vertretene Unfallopfer regelmäßig eine höhere Schadensersatzzahlung erhalten, als Geschädigte, die die Unfallregulierung selbst in die Hand nehmen. Wussten Sie beispielsweise, dass Sie nicht verpflichtet sind, Ihr unfallbeschädigtes Fahrzeug einem Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung zur Verfügung zu stellen?

 

Verschenken Sie kein Geld - überlassen Sie die Unfallregulierung einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich verfüge über langjährige und spezifische Erfahrungen im Bereich der Unfallschadenregulierung. In einem ausführlichen persönlichen Beratungsgespräch ermitteln wir zunächst Ihre individuellen Ansprüche. Bei Bedarf kann nach Absprache auch ein Telefontermin vereinbart werden.

 

Ich berate Sie bei folgenden Themen:

  • Reparaturkosten
  • merkantile Wertminderung
  • Gutachterkosten
  • pauschale Nebenkosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Abschleppkosten
  • Verdienstausfallschaden
  • Haushaltsführungsschaden

und vielem mehr ...

 

Im Bedarfsfall treibe ich Ihre Schadensersatzansprüche zügig und effektiv auf gerichtlichem Wege bei und korrespondiere mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Ich vertrete Sie bundesweit und bearbeite selbstverständlich auch Verkehrsunfälle mit Auslandsbezug.

 

Erfolg hat einen Grund - ich freue mich auf Sie.